Rechtslupe -
Die Nebenkosten einer Eigentumswohnung sind bei der Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe zu berücksichtigen. Da Nebenkosten
von jedem nicht mehr bei den Eltern wohnenden Auszubildenden zu tragen sind, unerheblich ob er zur Miete oder in Eigentum wohnt, lässt
sich für eine Differenzierung kein nachvollziehbarer Grund erkennen... mehr
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