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Channel: Bad kreuznach | JuraBlogs
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Vertragsschluss á la “Kölner Masche”: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €

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Kanzlei Rader - Die sogenannte “Kölner Masche” zieht nach wie vor. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen. Häufig betroffen sind kleine Unternehmen, so z.B. mehr

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