Rechtslupe - Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei; er hat seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. Ein Bürgermeister, der in amtlicher Eigenschaft ein Grußwort im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde mit einer Stellungnahme zu bundes- und landespolitischen Themen veröffentlicht, verstößt gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zu unparteiischer Amtsführung und begeht ein Dienstvergehen. mehr
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