Rechtslupe -
Ein sog. Behindertenparkplatz darf nicht von Personen benutzt werden, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete
Wagentür benötigen, denn sie sind allein deswegen noch nicht außergewöhnlich gehbehindert, so dass ihnen nicht das Merkzeichen “aG”
zusteht.
So die Entscheidung des Sozialgerichts Mainz in dem hier vorl... mehr
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