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Falschangabe eines Gläubigers im Insolvenzverfahren: Bewusst unwahre Behauptung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft kann falsche Verdächtigung sein - OLG Koblenz Urteil vom 15. Oktober 2012, Az.: 2 Ss 68/12

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Die Rechtsanwäldin - Wer als Gläubiger gegenüber einem Insolvenzgericht wider besseres Wissen behauptet, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Denunzierter Betroffener eines Insolvenzverfahrens kann dabei nicht nur eine natürliche Person, sondern auch eine juristische Person (z.B. eine Gesellschaft) sein. Die... mehr

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